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BVG-Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth zum Stellenwert des Datenschutzes
Prof. Dr. Stephan Harbarth ist Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Deutschlands höchster Richter – Foto: Matthias Busse/Deutscher Bundestag
Deutschlands höchster Richter
Prof. Dr. Stephan Harbarth, seit Juni 2020 Präsident des
Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, hat sich im Interview mit der
Funke Mediengruppe bzw. dem
Hamburger Abendblatt am 3. April 2021 über die Bekämpfung der Corona-Pandemie und die Freiheitsrechte von Geimpften unter anderem zur Rolle des Datenschutzes geäußert und damit auch die Bedeutung des Datenschutzes im Zusammenhang mit dem Grundgesetz eingeordnet:
"Der Datenschutz hat einen hohen Stellenwert. Er ist aber der Abwägung mit kollidierenden Verfassungsgütern nicht entzogen. Das Grundgesetz kennt jedenfalls keinen uneingeschränkten Vorrang des Datenschutzes vor dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
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(ps) 03.04.2021
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