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ZAW erweitert Selbstverpflichtung für Lebensmittel-Werbung
Der
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) mit Sitz in Berlin hat neue verschärfte Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel verabschiedet. Diese neue Fassung der Selbstverpflichtung tritt am 1. Juni 2021 in Kraft.
Sie sorgt für einen noch weitergehenden Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren und gilt für Werbung in TV, Radio, auf Plakaten und in Zeitschriften, für Internet- und Social-Media-Werbung, für Kooperationen mit Influencern, für werbliche Aktivitäten in sozialen Netzwerken sowie für Werbung auf Video-Plattformen.
Die Altersgrenze ist von 12 auf 14 Jahre hinaufgesetzt worden und auch in anderer Hinsicht sind die Grenzen enger gezogen worden: Künftig ist es nicht mehr zulässig, positive Ernährungseigenschaften von Lebensmitteln, deren übermäßige Aufnahme im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung nicht empfohlen wird, in der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation gegenüber unter-14-Jährigen hervorzuheben. Konkret geht es dabei um Angaben wie "unter Zusatz wertvoller Vitamine und Mineralstoffe" oder "hoher Vollkornanteil für körperliche Leistungsfähigkeit". Der neue Werbekodex unterstützt so die gesamtgesellschaftlichen Bemühungen für eine ausgewogene Ernährungsweise.
ZAW-Präsident Andreas F. Schubert: "Die Werbewirtschaft übernimmt Verantwortung: Weil die Welt sich stetig weiterentwickelt, überarbeiten wir die Selbstregulierung kontinuierlich sowohl im Hinblick auf den Anwendungsbereich – von der Anzeige bis zum Influencer – als auch auf die Schutzbedürftigkeit einzelner Zielgruppen."
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(nm) 12.04.2021
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