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EuG: Technische Norm-Dokumente genießen Schutz des Urheberrechts

Dokumente wie Technische Normen genießen laut EuG-Richter Urheberschutz – Copyright: Pixabay

Dokumente wie Technische Normen genießen laut EuG-Richter Urheberschutz – Copyright: Pixabay
Das Gericht der europäischen Union in Luxemburg (EuG) hat entschieden, dass Dokumenten-Sammlungen wie etwa Technische Normen Urheberschutz genießen. Diese Technischen Normen sind eine wesentliche Grundlage des Produkt-Rechts in Europa. Anders als Gesetze sind sie nicht frei zugänglich, sondern werden von Normungs-Vereinen bzw. Normungs-Organisationen publiziert und sind kostenpflichtig.

Die Non-Profit-Publisher wie Public.Resource.Org mit Sitz in Healdsburg/Kalifornien, USA oder Right To Know mit Sitz im irischen Dublin gehen seit längerem juristisch gegen diese "Kostenpflicht" vor. Mit Verweis auf die Dokumenten-Zugangsverordnung fordern beide Non-Profit-Publisher von der EU-Verwaltung den kostenfreien Zugang zu vier Normungsdokumenten. Gegen die Ablehnung der EU-Kommission legten beide Organisationen Beschwerde beim EuG ein.

Die Richter der 5. Kammer am EuG stellten in ihrem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil fest, dass Technische Normen nicht wie Gesetze zu behandeln sind. Zudem widersprachen sie auch dem Argument, dass es ein öffentliches Interesse geben würde, die kostenpflichtigen Normblätter kostenfrei jedermann zur Verfügung zu stellen (Urteil vom 14. Juli 2021 – Az.: T-185/19).

Die Berliner Kanzlei Morrison & Foerster vertrat die beiden Non-Profit-Publisher, die Kanzlei Redeker Sellner Dahs (Büro Berlin) vertrat das Europäische Institut für Normung, ebenfalls mit Sitz in Berlin.

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(nm) 20.07.2021



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