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NLM beanstandet Werbe-Verstöße in Drittsendezeit bei RTL
Bereits zum fünften Mal beanstandet die
Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) im Jahr 2021 beim Kölner TV-Sender
RTL einen Verstoß gegen Grundsätze bzw. Richtlinien. Bei dieser fünften Beanstandung in 2021 ist RTL nur indirekt betroffen, denn der Grund für die Beanstandung sind Werbeverstöße in einer Sendung der Drittsendezeit-Veranstalterin
Arriba Media GmbH mit Sitz in Berlin. Gegenstand der Beanstandung ist eine Sendung des Formates "Ohne Filter – So sieht mein Leben aus" vom 1. September 2020.
In dieser Sendung wurde u. a. ein Mitarbeiter eines Energieservice-Unternehmens bei der Arbeit begleitet. Aufgrund der durch die NLM ermittelten Umstände der Präsentation des Mitarbeiters und des Unternehmens geht die NLM davon aus, dass dabei das Thema "Abstand beim Heizungsablesen" u. a. durch Vermittlung eines Protagonisten platziert wurde. Dies widerspricht dem Verbot der Themen-Platzierung. Zudem hatte die durchweg positive Präsentation des Unternehmens einen werblichen Effekt, der nicht durch redaktionelle Notwendigkeit gedeckt war, sodass auch ein Verstoß gegen das Verbot der Schleichwerbung vorliegt. Die NLM hat daher einen Verstoß gegen beide Verbote nach § 8 Abs. 7 Satz 1 des Medienstaatsvertrags festgestellt.
Die Beanstandung vom 20. Juli 2021 ist noch nicht bestandskräftig. Die Veranstalterin hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover zu erheben.
Diese vier Verstöße hat die NLM bisher in 2021 bei RTL beanstandet:
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(ps) 20.07.2021
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