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VG Köln: Google klagt gegen Neuerung beim NetzDG

Das Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bzw. dessen Verschärfung und die daraus entstehenden Verpflichtungen sorgen bei Internet-Giganten wie Google, Facebook oder Twitter für mehr Arbeit und mehr Verantwortung. Um strafbare Inhalte schneller und vor allem effizienter bekämpfen zu können, ist im neuen § 3a eine Pflicht zur Daten-Weiterleitung an das Bundeskriminalamt (BKA) festgelegt worden. Die gilt ab dem 1. Februar 2022.

In dem erwähnten § 3a hat die Google Ireland Limited mit Sitz in Dublin nun ein Problem mit den Datenschutz-Vorschriften entdeckt und laut Spiegel Online am 16. Juli 2021 beim Verwaltungsgericht Köln eine Klage gegen das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingereicht.
Sollte ein vermutlich strafbares Posting von den Google-Beschäftigten entdeckt werden, dann müssen sie gemäß § 3a NetzDG den Beitrag samt Nutzerdaten an das BKA weiterleiten. Ob tatsächlich eine Straftat vorliegt, wird jedoch erst danach entschieden.

Hier entsteht ein Konflikt mit dem Datenschutz, den Sabine Frank, bei der Google-Tochter YouTube für den Bereich Public Policy verantwortlich, wie folgt definiert: "Nutzer:innen, die rechtmäßige Inhalte veröffentlichen, müssen demnach befürchten, dass ihre personenbezogenen Daten in Datenbanken der Polizei gespeichert werden."

Beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geht man davon aus, dass dieses "knifflige Problem" bereits gelöst ist. Gegenüber Spiegel Online teilt eine Sprecherin mit: "Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geht davon aus, dass die von Google angegriffenen Vorschriften des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) europarechtskonform sind."

Im Laufe des Verfahrens, das nun beim VG Köln anläuft, wird entschieden, welche Auffassung gilt.

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(ps) 27.07.2021



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