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VG Chemnitz lässt fragwürdige Wahlplakate zu

Die fragwürdigen Wahlplakate der auf dem rechten Spektrum einzuordnenden Partei DER DRITTE WEG mit dem Aufdruck "HÄNGT DIE GRÜNEN" dürfen weiter hängen bleiben. Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Chemnitz beschlossen und damit einen Bescheid der Stadt Zwickau korrigiert, die am 9. September 2021 angeordnet hatte, dass diese Plakate entfernt werden müssen (Beschluss vom 13. Sept. 2021 - Az.: 7 L 393/21).
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Zwickau hat bereits der Oberverwaltungsgericht Bautzen angerufen.

Das VG Chemnitz hat in diesem Zusammenhang vorgegeben, dass die fragwürdigen Plakate mindestens 100 Meter von den Wahlplakaten der Partei Bündnis 90/Die Grünen entfernt sein müssen.
Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat die Entscheidung damit begründet, "dass es – ausgehend von den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen für Wahlwerbung – derzeit offen sei, ob die strengen Voraussetzungen für einen solchen Eingriff in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit vorliegen. Bei der danach anzustellenden Interessen-Abwägung hielt es die Kammer für angemessen, durch die Maßgabe einer räumlichen Trennung der Wahlplakate einerseits eine von der Wahlwerbung der Partei Bündnis 90/Die Grünen losgelöste Wahrnehmung der streitgegenständlichen Wahlwerbung der Antragstellerin zu gewährleisten und andererseits deren kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen."

Der Beschluss des VG Chemnitz hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und dem VG Chemnitz harsche Kritik eingebracht. In Bayern sind die gleichen Plakate von Innenministerium mit dem Hinweis der Aufforderung zu einer strafbaren Handlung verboten worden.

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(ps) 14.09.2021



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