Freitag, 29. März 2024

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


Bundesverfassungsgericht: Facebook-Seite von der Der Dritte Weg bleibt gesperrt

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat den Eilantrag der rechtsradikalen Splitter-Partei Der Dritte Weg auf Entsperrung der Facebook-Seite abgelehnt (Beschluss vom 21. September 2021 - Az.: 1 BvQ 100/21). Der Antrag war darauf gerichtet, die Facebook-Seite mit der Bezeichnung „Der III. Weg“ unverzüglich für die Zeit bis zur Feststellung der amtlichen Endergebnisse der Bundestagswahl 2021 vorläufig zu entsperren und der Partei für diesen Zeitraum die Nutzung der Funktionen von www.facebook.com wieder einzuräumen.

In der Presse-Info Nr. 85/2021 vom 21. September 2021 heißt es: "Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung liegen nicht vor. Zu den spezifischen Begründungsanforderungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gehört die Darlegung, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist. Dem genügt der vorliegende Antrag nicht. Die Antragstellerin, die an den Wahlen zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 teilnimmt, legt bereits nicht hinreichend dar, aufgrund welcher Umstände ihre Ansprüche gegenüber der Betreiberin des Social Media Netzwerks zustehen sollten. Sie ist weder Inhaberin oder Berechtigte des zugrundeliegenden Kontos bei der Betreiberin des Netzwerks, noch hat sie nachvollziehbar weitere Umstände dargelegt, weshalb gerade sie Ansprüche aus der Sperrung der Seite gegen die Betreiberin des Netzwerks ableiten können soll."

zurück

(ps) 21.09.2021



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine