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Bundeskartellamt: neue Leitlinie zum Kronzeugen-Programm und zur Bußgeld-Zumessung

Das Bundeskartellamt hat neue Leitlinien für Kronzeugen-Programme und Bußgeld-Zumessung publiziert - Foto: Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt hat neue Leitlinien für Kronzeugen-Programme und Bußgeld-Zumessung publiziert - Foto: Bundeskartellamt
Das Bundeskartellamt in Bonn hat neue Leitlinien für das Kronzeugen-Programm und für die Bußgeld-Zumessung in Kartellverfahren veröffentlicht.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Kronzeugen spielen bei der Aufdeckung und Verfolgung von illegalen Kartellen nach wie vor eine ganz entscheidende Rolle. Unternehmen, die in ein Kartell verstrickt sind, können mit Hilfe der Leitlinien zum Kronzeugen-Programm leichter einschätzen, was auf sie zukommt und unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung vom Bußgeld oder eine erhebliche Reduktion der Strafe in Betracht kommt.
Mit den neuen Leitlinien zur Bußgeld-Bemessung modernisiert das Bundeskartellamt seine Bußgeld-Zumessung. Geändert hat sich vor allem die Zumessungsmethodik, die sich noch mehr an der gerichtlichen Praxis orientiert. Maßgeblicher Gesichtspunkt bleibt aber der von dem Kartellverstoß betroffene Umsatz. Insgesamt wird sich daher das Bußgeldniveau nicht wesentlich ändern. In den Leitlinien erläutern wir auch die mit der 10. GWB-Novelle in das Gesetz aufgenommene Möglichkeit, bestehende Compliance-Maßnahmen mildernd zu berücksichtigen, obwohl es zu einem Verstoß gekommen ist."

Kronzeugen-Programme zeichnen sich dadurch aus, dass Kartell-Beteiligten die Geldbuße vollständig erlassen oder ermäßigt werden kann, wenn sie dazu beitragen, ein Kartell zwischen Wettbewerbern aufzudecken. Kronzeugen-Programme werden schon seit Jahrzehnten weltweit im Kartellrecht eingesetzt. Sie sind für die Kartell-Bekämpfung von zentraler Bedeutung, da Kartelle typischerweise nur von innen heraus aufgedeckt werden können. In Deutschland hat das Bundeskartellamt dazu bereits im Jahr 2000 allgemeine Verwaltungsgrundsätze erlassen und 2006 überarbeitet (sog. 'Bonusregelung'). Seitdem konnten zahlreiche Kartelle in den unterschiedlichsten Branchen mit der Unterstützung von Kronzeugen aufgedeckt werden.

Anfang 2021 wurde im Zuge der 10. GWB-Novelle das Kronzeugen-Programm erstmals im Gesetz verankert und hierbei auch Vorgaben der europäischen ECN+-Richtlinie umgesetzt. Diese stimmen im Wesentlichen mit der früheren Bonusregelung des Bundeskartellamtes überein. In den ergänzenden Leitlinien hat das Bundeskartellamt wie bereits in der Bonusregelung Konkretisierungen zur Gestaltung des Verfahrens und zur getroffen Ermessensausübung, u.a. zur Höhe der Ermäßigung, getroffen.


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(ps) 11.10.2021



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