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OLG Karlsruhe rügt Verivox

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dem Vergleichsportal Verivox eine Rüge erteilt, weil bei einem Vergleich von Privathaftpflicht-Versicherten der Hinweis auf die eingeschränkte Auswahl der Anbieter fehlte. Das OLG Karlsruhe gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes statt (Urteil vom 22. Sept. 2021 - Az.: 6 U 82720). Der vzvb hatte moniert, dass im Vergleich wesentliche Informationen vorenthalten wurden.

Verivox hatte nur die Versicherer berücksichtigt, mit denen eine Vermittlungsprovision vereinbart worden war. Das Portal ist nicht verpflichtet, alle Anbieter von privaten Haftpflicht-Versicherungen zu zeigen, muss aber deutlich darauf hinweisen, dass es sich nur um eine Auswahl handelt.

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(ps) 21.10.2021



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