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Landgericht Stuttgart: Regionales TV-Werbeverbot des Medienstaatsvertrages ist europarechtswidrig

Die ProSiebenSat.1 Media SE hat einen Prozess am Landgericht Stuttgart verloren und feiert das als einen besonderen Erfolg. Bei dem Verfahren ging es um die Schaltung regionaler TV-Werbung in bundesweit ausgestrahlten TV-Programmen.
Bei dem Verfahren hatte das österreichische Einzelhandelsunternehmen Fussl Modestrasse seine TV-Kampagne regional nur in Bayern bei ProSieben ausstrahlen wollen. Das war gemäß Medienstaatsvertrag nicht erlaubt.

Die 20. Zivilkammer am Landgericht Stuttgart hat nun entschieden, dass das im Medienstaatsvertrag verankerte Verbot regionaler TV-Werbung für nationale TV-Anbieter nicht mit dem Europa-Recht vereinbar ist. Die Kammer hält das Verbot für europarechtswidrig, weil dieses mit dem freien Dienstleistungsverkehr (Art. 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV) und dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 20 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) nicht vereinbar sei (Urteil von 23. Dez. 2021 - Az.: 20 O 43/2019).

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber der Sachverhalt dürfte sich auch bei der Berufung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart aller Wahrscheinlichkeit nach nicht ändern.

Die 20. Zivilkammer hatte einerseits dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg mehrere Fragen zur Auslegung des Rechts der Europäischen Union vorgelegt, über die mit Urteil vom 3. Februar 2021 (Az. c 555/19) entschieden wurde und andererseits Prof. Dr. Oliver Hinz, Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsinformatik und Informationsmanagement an der Goethe-Universität Frankfurt am Main um ein ökonomisches Sachverständigen-Gutachten gebeten.

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(ps) 27.12.2021



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