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LG Berlin: Roland Tichy muss Schmerzensgeld an die SPD-Politikerin Sawsan Chebli zahlen
Wegen frauenfeindlicher Äußerungen in einer Kolumne in dem Monatsmagazin
Tichys Einblick muss der Publizist
Roland Tichy Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro an die SPD-Politikerin
Sawsan Chebli zahlen. Das hat das
Landgericht Berlin entschieden (Urteil vom 16. Dez. 2021 - Az.: 27 O 195/21). Gegen das Urteil kann noch Berufung beim
Kammergericht Berlin eingelegt werden.
In der Kolumne, die im September 2021 erschien, hat sich der Autor Stefan Paetow mit der Kandidatur von Sawsan Chebli für den Deutschen Bundestag beschäftigt und durch eine sexistische Formulierung für bundesweites Aufsehen gesorgt. In einem früheren Verfahren hatte Sawsan Chebli bereits eine Unterlassungserklärung erwirkt.
Prof. Dr. Christian Schertz, Anwalt von Sawsan Chebli und Gründungspartner der Berliner Kanzlei Schertz Bergmann: "Es ist zu begrüßen, dass die deutsche Justiz deutlich macht, dass sie Verrohung, Hass und Diffamierung nicht nur Unterlassungsurteile entgegensetzt, sondern auch eine Geldentschädigung."
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(ps) 10.01.2022
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