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Landgericht Hamburg weist Adblocker-Klage der Axel Springer SE ab

Im Jahr 2019 hatte der Berliner Medien-Konzern Axel Springer SE beim Landgericht Hamburg eine Klage gegen den Adblocker-Anbieter Eyeo GmbH aus Köln wegen Verletzung der Urheber-Rechte eingereicht. Anfang 2022 wurde entschieden, dass die durch das Adblock-Plus-Software verursachte Veränderung der Website keine Verletzung des Urheber-Rechts darstellen würde. Die im Frühjahr 2019 eingereichte Klage wurde daher abgewiesen.
Bei der Klage hatte sich die Axel Springer SE auf ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts aus dem Jahr 2012 berufen. Damals wurde festgestellt, dass Cheating-Programme für die Playstation Portable so tief in die Arbeitsspeicher eingreifen, dass dafür eine Erlaubnis seitens der Urheber notwendig ist.
Nach Ansicht des Landgerichts Hamburg verändert die Software AdBlock Plus nicht die Inhalte, sondern nur die Darstellung. Die Programm-Substanz würde gleich bleiben.
Der Argumentation von Axel Springer, bei den Sites würde es sich um "Multi-Media-Werke" handeln, folgte das Landgericht Hamburg nicht, weil die entsprechende Schöpfungshöhe fehlen würde. Die Style-Guides zur Gestaltung der Website sorgen nicht für die ausreichende Höhe.

Gegen das Urteil kann die Axel Springer SE beim Hanseatischen Oberlandesgericht Berufung einlegen.

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(ps) 18.01.2022



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