Donnerstag, 25. April 2024

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


Twitter musste konkrete Gründe für eine Account-Sperrung nennen

Der Social-Network-Betreiber Twitter muss bei der Account-Sperrung konkrete Gründe angeben. Der pauschale Hinweis auf einen Verstoß gegen die Manipulationsregeln ist nicht ausreichend. Das hat das Amtsgericht Bonn entscheiden (Urteil vom 9. November 2021 - Az.: 106 C 76/21).
Das Urteil, das inzwischen rechtskräftig ist, hat der Rechtsanwalt Andreas Felten von der Kanzlei Lehmkühler Rechtsanwälte in Bonn erstritten. Twitter hatte den Account seines Mandanten gesperrt und diese Sperrung mit einem angeblichen Verstoß gegen die Regeln der Plattform-Manipulation begründet. Trotz mehrfacher Aufforderung konkretisierte Twitter den Regel-Verstoß nicht.
Daraufhin beantragte Andreas Felten beim Amtsgericht Bonn, die Sperrung des Twitter-Accounts aufzuheben und es Twitter zu untersagen, den Account zukünftig erneut zu sperren, ohne mitzuteilen, aufgrund welchen konkreten angeblichen Verstoßes gegen die Plattform-Manipulationsregeln oder aufgrund welchen anderen etwaigen Verhaltens des Nutzers die Sperrung erfolgt.

Das Amtsgericht Bonn hat Twitter unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zum 250.000,00 EUR die Sperrung des streitgegenständlichen Twitter-Accounts untersagt, wenn diese Sperrung ohne konkrete Angaben von Gründen erfolgt.

zurück

(ps) 03.02.2022



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine