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Bundesverfassungsgericht: Facebook muss Daten von Hetzern an Renate Künast herausgeben

User:innen, die die Anonymität des Internet für die Verbreitung von Hass-Kommentaren und Hetze "missbrauchen", können sich immer schlechter hinter der Netz-Anonymität verstecken. Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat mit ihrer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dafür gesorgt, dass die Hass- und Hetze-User:innen nun nicht mehr ruhig schlafen können.

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Entscheidungen des Landgerichts Berlins und des Kammergerichts Berlins aufgehoben, mit denen der Politikerin Renate Künast die notwendige gerichtliche Anordnung zur Auskunft über Bestandsdaten gegenüber der Social Media Plattform Facebook versagt wurden (Beschluss vom 19. Dez. 2021 - Az.: 1 BvR 1973/20).

In der Begründung des Urteils stellen die Verfassungsrichter zudem klar, dass stets eine umfassende Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht vorzunehmen ist. Wörtlich heißt es dazu in der Presse-Info vom 2. Feb. 2022: "Die Fachgerichte haben unter Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Persönlichkeitsrechts die verfassungsrechtlich erforderliche Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht unterlassen."

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(ps) 02.02.2022



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