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Amtsblatt-Streit - Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen

Kommunale Amtsblätter dürfen Zeitungen, die von privaten Medien-Unternehmen auf den Markt gebracht werden, keine Konkurrenz machen. Das hatte der Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe Ende 2018 im Verfahren Crailsheimer Stadtblatt II gegen die Südwestpresse aus Ulm entschieden. Das mochte die Stadt Crailsheim nicht akzeptieren und reichte beim Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein. Ohne Erfolg, denn die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde nicht angenommen (Az.: BVerfG Az.: I BvR 922/19).

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(ps) 06.05.2022



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