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Amtsblatt-Streit - Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen
Kommunale Amtsblätter dürfen Zeitungen, die von privaten Medien-Unternehmen auf den Markt gebracht werden, keine Konkurrenz machen. Das hatte der
Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe
Ende 2018 im Verfahren
Crailsheimer Stadtblatt II gegen die
Südwestpresse aus Ulm entschieden. Das mochte die Stadt Crailsheim nicht akzeptieren und reichte beim
Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein. Ohne Erfolg, denn die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde nicht angenommen (Az.: BVerfG Az.: I BvR 922/19).
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(ps) 06.05.2022
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