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Streit um Pippi Langstrumpf-Liedtext endet mit Vergleich
Der mehrere Jahre andauernde Streit um das Pippi Langstrumpf-Lied "Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune" ist beendet. Die Parteien haben sich auf einen Vergleich verständigt. Die Richtung zum Vergleich hatte das
Landgericht Hamburg mit seinem
Urteil im Dezember 2020 gewiesen, als es feststellte, dass die Urheber-Rechte von
Astrid Lindgren verletzt worden sind.
Die Erben von Astrid Lindgren werden künftig an den Einnahmen beteiligt und die schwedische Schriftstellerin wird bei der GEMA künftig auch als Mitautorin geführt. Darauf hat sich die Münchner Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft mit der Lindgren-Erbengemeinschaft verständigt. Auch die Erbin der Komponisten Wolfgang Franke, der die deutsche Textversion verfasste, hat dem Vergleich zugestimmt.
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(ps) 09.05.2022
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