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Wettbewerbsregister ist im vollem Wirkbetrieb
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: " Das Wettbewerbsregister ist jetzt im vollen Wirkbetrieb."
Das Wettbewerbsregister beim
Bundeskartellamt in Bonn ist seit Anfang Juni 2022 in vollem Wirkbetrieb. Das bundesweite Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern, Sektoren-Auftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren elektronisch Informationen darüber zur Verfügung, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabe-Verfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Heute ist ein wichtiger Tag für das Wettbewerbsregister. Von heute an müssen Auftraggeber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge das Wettbewerbsregister abfragen, sofern bestimmte Auftragswerte überschritten sind. Dies wird dazu führen, dass häufiger als bisher Ausschlussgründe bei Bietern nachgewiesen werden können. Das Wettbewerbsregister leistet damit einen wichtigen Beitrag dazu, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die keine erheblichen Rechtsverstöße begangen haben und die sich im Wettbewerb fair verhalten."
Mit der Anwendbarkeit der Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister treten die bisher bestehenden Abfragepflichten für Auftraggeber im Hinblick auf die Korruptionsregister der Länder und auf das Gewerbezentralregister außer Kraft. Die Möglichkeit, das Gewerbezentralregister auf freiwilliger Basis abzufragen, bleibt noch für einen Übergangszeitraum von drei Jahren erhalten.
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(ps) 01.06.2022
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