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ZAW-Verbände begrüßen das erneute Prüf-Verfahren gegen Apple

ZAW-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Nauen begrüßt das erneute Verfahren des Bundeskartellamtes gegen Apple - Foto: ZAW

ZAW-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Nauen begrüßt das erneute Verfahren des Bundeskartellamtes gegen Apple - Foto: ZAW
Die im ZAW zusammengeschlossenen Verbände der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft begrüßen unisono die Entscheidung des Bundeskartellamts, das App Tracking Transparency Programm von Apple kartellrechtlich zu prüfen. Diesem Verfahren, das am 14. Juni 2022 eingeleitet wurde, liegt eine Beschwerde von Spitzenverbänden der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft von April 2021 zugrunde. Das Bundeskartellamt untersucht nun, ob das Unternehmen mit seinem Programm "App Tracking Transparency" (ATT) gegen Kartellrecht verstößt.

Dr. Bernd Nauen, Hauptgeschäftsführer ZAW: "Wir sind zufrieden. Unsere Argumentation, wonach Apple als Beherrscher eines ganzen ÖkoSystems an Regeln gebunden ist und ATT angesichts der Fakten und Daten, die wir vorgelegt haben, diese Regeln verletzt, wurde vom BKartA mit der Verfahrenseröffnung bestätigt. Heute ist ein guter Tag für die Vielfalt und breite Zugänglichkeit von Apps und damit für die Verbraucher und die Allgemeinheit. Auch wenn Apple mit Kampagnen und PR die Öffentlichkeit für sich einnehmen wollte ist es doch so: Apples ATT nutzt ausschließlich Apple. Angesichts der gesetzlichen Datenschutz-Bestimmungen ist ATT nicht geboten und seine konkrete Ausgestaltung ist unfair."

Die ZAW-Verbände haben für die Beschwerde gegen Apple die Kanzlei Hausfeld mit Sitz in Berlin beauftragt, die auf das Medien- und Kartell-Recht spezialisiert ist.

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(ps) 14.06.2022



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