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Corint Media schließt erste Suchmaschinen-Lizenz ab

Der Berliner Verwertungsgesellschaft Corint Media ist es gelungen, die erste Suchmaschinen-Lizenz für Presse-Inhalte zu vergeben. Lizenz-Nehmer ist die größte europäische Suchmaschine Ecosia. Dem Abschluss des Vertrages sind monatelange Verhandlungen vorausgegangen.
Ecosia hat die Lizenz-Berechnungen von Corint Media zur angemessenen Vergütung von Suchmaschinen-Betreibern akzeptiert und wird je nach Umfang der vertretenen Presseleistungsschutzrechte bis zu 11 Prozent seiner Umsätze an Corint Media als angemessene Vergütung für die Nutzung der Rechte zahlen.

Das klimapositive Suchmaschinen-Unternehmen Ecosia mit Sitz in Berlin wird u. a. über gemeinwohlorientierte Stiftungsgesellschafter gehalten. Das Unternehmen ist dazu verpflichtet, alle Unternehmensgewinne in nachhaltige Umweltprojekte zu investieren, darunter Baumpflanzprojekte, Solarprojekte oder die Förderung regenerativer Landwirtschaft. Ecosia hat bis heute mehr als 150 Millionen Bäume in Biodiversitäts-Hotspots auf der ganzen Welt gepflanzt.

COO Ecosia, Dr. Wolfgang Oels: "Im Kampf gegen die Klima- und Biodiversitätskrise braucht unsere Gesellschaft eine Vielfalt an meinungsbildenden und qualitativen Inhalten. Die Arbeit der Presseverleger ist wichtig, wenn nicht sogar essenziell für eine Demokratie. Als Suchmaschine sind wir eine relevante Schnittstelle zwischen Mensch und Information. Dieser Verantwortung möchten wir gerecht werden und gleichzeitig die Arbeit der Presseverlage nicht als selbstverständlich verkennen. Daher haben wir uns bereit erklärt, im Sinne des Presseleistungsschutzrechts eine fair vereinbarte und angemessene Vergütung an Corint Media für deren Inhalte zu zahlen. Diese Einigung konnten wir ohne gerichtliche Auseinandersetzung erzielen. Denn Rechtsstreitigkeiten kann man bei rechtlichen Unsicherheiten führen, aber nicht, um sich dem Recht zu entziehen. Wir gehen gerne als erste Suchmaschine diesen Schritt, aber hoffen nicht die letzte zu sein."

Markus Runde und Christoph Schwennicke, Co-Geschäftsführer bei Corint Media: "Wir haben mit diesem Vertrag eine Verkehrsdurchsetzung für die angemessene Vergütung bei Nutzung der Presse-Erzeugnisse durch alle Suchmaschinen-Betreiber geschaffen. Diese Verkehrsdurchsetzung gilt für alle Nutzer, auch für Marktbeherrscher wie Google und Facebook, unterstellt unsere Rechtsordnung doch die Gleichheit bei der Durchsetzung des Rechts, auch des Presseleistungsschutzrechts, gegenüber jedermann und jedem Unternehmen, Art 3 GG. Nun muss mit Hilfe des novellierten Kartellrechts und im Rahmen der durch das Bundeskartellamt bereits gegen Google und Facebook begonnenen Verfahren dafür Sorge getragen werden, dass diese Marktbeherrscher ihre Rechnungen bezahlen. Sie dürfen sich nicht weiterhin aufgrund ihrer Marktmacht dem nationalen und europäischen Rechtsrahmen entziehen. Wenn wir es in unseren westlichen Demokratien nicht schaffen, geltendes Recht auch gegenüber Weltmarktführern durchzusetzen, haben wir keine Zukunft."

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(ps) 27.07.2022



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