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EuGH kippt deutsches Gesetz zur Vorrratsdaten-Speicherung

Der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg hat - nicht ganz unerwartet - entschieden, dass das aus 2015 stammende deutsche Gesetz zur Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist (Urteil vom 20. Sept. 2022 - Az.: C-793/19). Vor knapp einem Jahr hatte der EuGH-Generalanwalt Manuel Campos Sanchez-Bordona bereits auf den Verstoß gegen das Unionsrecht hingewiesen.
Das Verfahren hatten die beiden Provider SpaceNet und Deutsche Telekom mit einer Klage in die Wege geleitet, die beide von der Speicher-Pflicht der deutschen Regelung betroffen sind.
Der EuGH hat dem Deutschen Bundestag als gesetzgebender Institution für die Neuregelung einen Rahmen bzw. gangbaren Weg aufgezeigt, wie einerseits der Schutz der Privatsphäre und andererseits der Schutz der nationalen Sicherheit gewährleistet werden kann.

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(ps) 20.09.2022



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