Freitag, 29. März 2024

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


Landgericht Düsseldorf: Vodafone muss für mehr Lesbarkeit der Tarif-Bedingungen im Werbe-Flyer sorgen

Die Darstellung von Tarif-Bedingungen in einem Werbe-Flyer des Mobilfunk-Anbieters Vodafone GmbH war Gegenstand eines Verfahrens am Landgericht Düsseldorf. Das sogenannte "Kleingedruckte" hat den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzvb) aus Berlin auf den Plan gerufen.

Das Landgericht Düsseldorf gab der Klage des vzvb – wie erst Anfang Januar 2023 per Presse-Information mitgeteilt – in Sachen "unlautere Werbung" statt und untersagte der Vodafone GmbH in einem Werbeflyer für einen Mobilfunktarif wesentliche Tarifbedingungen in einer kaum lesbaren Fußnote zu publizieren (Urteil vom 26. Aug. 2022 - Az.: 38 O 41/22).

In einem mehrseitigen Werbeflyer hatte Vodafone für einen Mobilfunk-Tarif geworben. An mehreren Angaben zum Monatspreis und zum Leistungsumfang befand sich der Hinweis auf die Fußnote 1, die zusammen mit anderen Fußnoten auf einer Seite des Flyers abgedruckt war. Die Fußnote in 3-Punkt-Schriftgröße enthielt unter anderem wichtige Hinweise zur Mindestlaufzeit des Vertrags, zum einmaligen Anschlusspreis und Details zum Leistungsumfang.

Die Lesbarkeit der Fußnoten wurde zudem dadurch erschwert, dass sich die Fußnoten über die volle Seitenlänge zogen und aus einem einzigen ungegliederten Absatz mit 1.530 Wörtern bestanden. Außerdem hob sich der in einem Grauton gehaltene Text nur wenig vom leicht glänzenden Untergrund ab.

Das Landgericht Düsseldorf folgte der Ansicht des vzbv, dass durch diese Gestaltung des Werbe-Flyers den VerbraucherInnen wesentliche Informationen über den Tarif und den Preis vorenthalten worden sind und damit eine Irreführung vorliegt. Da es sich um eine Produktwerbung unter Angabe des Preises handelte, sei Vodafone gesetzlich verpflichtet gewesen, im Werbe-Flyer die wesentlichen Tarif-Bedingungen in leicht zugänglicher Form bereitzustellen. In der Fußnote seien zwar alle erforderlichen Informationen genannt. Der Text sei aber aufgrund seiner Gestaltung nicht lesbar.


zurück

(ps) 07.01.2023



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine