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Bundesnetzagentur hat 2022 insgesamt 64.704 Beschwerden wegen unerlaubter Werbe-Anrufe erhalten

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller und sein Team wollen sich intensiver mit unerlaubten Werbe-Anrufen beschäftigten - Foto: Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller und sein Team wollen sich intensiver mit unerlaubten Werbe-Anrufen beschäftigten - Foto: Bundesnetzagentur
Im Jahr 2022 sind bei der Bundesnetzagentur in Bonn insgesamt 64.704 schriftliche Beschwerden wegen unerlaubter Werbe-Anrufe eingegangen. Im Vorjahr waren es deutlich mehr: nämlich 79.702. Was zunächst wie eine Entwicklung in eine positive Richtung aussieht, erweist sich als Trugschluss. Denn beim schriftlichen Beschwerde-Aufkommen 2022 handelt es sich um den zweithöchsten Wert, den die Bundesnetzagentur jemals verzeichnete. Im Jahr 2020 erhielt die Bonner Behörde 63.273 schriftliche Beschwerden, also gut 1.400 weniger als 2022.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: "Unsere Arbeit trägt Früchte. Im Jahr 2022 erreichten uns weniger Beschwerden als im Vorjahr, aber die Zahl ist immer noch viel zu hoch. Wir werden uns daher weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern einsetzen. Ein wichtiger Baustein hierfür ist die neue Transparenz-Pflicht für Werbe-Einwilligungen. Wir haben im vergangenen Jahr wichtige Grundlagen dafür gelegt, dass die Unternehmen ihre Telefon-Werbung transparent und verbraucherfreundlich aufstellen."

Das Gesetz für faire Verbraucher-Verträge hatte zum 01.10.2021 neue Transparenz-Pflichten für werbetreibende Unternehmen geschaffen. Die damit neu ausgestaltete Pflicht zur Dokumentation und Aufbewahrung von Telefon-Werbe-Einwilligungen soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unerlaubter Telefon-Werbung schützen. Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr detaillierte Auslegungshinweise konsultiert und veröffentlicht, um werbetreibenden Unternehmen die konkrete Umsetzung der Regelung zu erleichtern. Verstöße gegen die Dokumentationspflicht können künftig mit einem gesonderten Bußgeld von bis zu 50.000 EUR geahndet werden.

Beschwerden sind 2022 auf hohem Niveau geblieben

Die Bandbreite der Beschwerde-Themen war auch im Jahr 2022 groß. Besonders häufig wurden der Bundesnetzagentur Anrufe angezeigt, in denen unerlaubt für Energie-Lieferverträge geworben wurde. Die Werbung erfolgte häufig unter dem Deckmantel eines angeblichen Preisvergleichs. So forderten die im Auftrag der Energie-Versorger anrufenden Callcenter in einer Vielzahl von Fällen die Betroffenen auf, persönliche Daten wie ihre Zählernummer oder ihren aktuellen Zählerstand preiszugeben, um einen angeblich kostengünstigeren Energie-Bezug ausrechnen und zugleich initiieren zu können. Häufig gaben sie sich dabei auch fälschlich als derzeitiger Energie-Versorger der Angerufenen aus, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen.

Auch Werbung für Versicherungs- und Finanz-Produkte war wie bereits im Vorjahr 2021 wieder besonders auffällig. Ein weiteres häufiges Beschwerde-Thema bildeten schließlich auch aggressiv beworbene Zeitschriften-Abonnements sowie Gewinnspiele.

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(ps) 13.01.2023



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