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EuGH: Hintergrund-Musik in Flugzeugen und Eisenbahnen sind eine öffentliche Wiedergabe

Die Ausstrahlung eines Musikwerks als Hintergrundmusik in Flugzeugen oder Eisenbahnen stellt eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Unionsrechtes dar und ist damit vergütungspflichtig. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Sitz in Luxemburg entschieden (Urteile vom 20. April 2023 / Az.: C-775/21 Blue Air) und C-826/21 (CFR).

Im vorliegenden Fall hatten zwei rumänische Verwertungsgesellschaften für Urheberrechte und verwandte Schutzrechte im Musikbereich Klagen gegen das Luftfahrt-Unternehmen Blue Air und die Eisenbahn-Gesellschaft CFR erhoben und verlangten die Zahlung von ausstehenden Vergütungen sowie von Vertragsstrafen für die öffentliche Wiedergabe von Musikwerken ohne Lizenz an Bord von Flugzeugen und von Reisewaggons.

Das mit diesen Rechtssachen befasste Berufungsgericht Bukarest möchte vom Gerichtshof insbesondere wissen,
  1. ob die Ausstrahlung eines Musikwerks oder eines Auszugs davon in einem mit Fluggästen besetzten gewerblichen Flugzeug während des Starts, der Landung oder zu irgendeinem Zeitpunkt während des Fluges über das allgemeine Lautsprechersystem des Luftfahrzeugs eine öffentliche Wiedergabe darstellt;
  2. ob ein Eisenbahnunternehmen, das Eisenbahnwagen verwendet, in denen Lautsprechersysteme für die Übermittlung von Informationen an die Fahrgäste eingerichtet sind, damit eine öffentliche Wiedergabe vornimmt.

Mit seinem Urteil entscheidet der EuGH, dass die Ausstrahlung eines Musikwerks als Hintergrundmusik in einem Personen-Beförderungsmittel eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Unionsrechts1 darstellt. Die bloße Einrichtung einer Lautsprecher-Anlage und gegebenenfalls einer Software an Bord eines Beförderungsmittels, die die Ausstrahlung von Hintergrundmusik ermöglichen, stellt dagegen keine solche öffentliche Wiedergabe dar. Das Unionsrecht steht folglich einer nationalen Regelung entgegen, wonach das Vorhandensein von Lautsprecher-Systemen in Beförderungsmitteln eine widerlegliche Vermutung der öffentlichen Wiedergabe von Musikwerken begründet.

Im vorliegenden Urteil stellt der EuGH fest, dass die Ausstrahlung eines Musikwerks als Hintergrundmusik in einem Personen-Beförderungsmittel durch dessen Betreiber eine öffentliche Wiedergabe dieses Werks darstellt, da zum einen dieser Wirtschaftsteilnehmer dabei in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens tätig wird, um seinen Kunden Zugang zu einem geschützten Werk zu verschaffen. Tatsächlich könnten die Kunden ohne dieses Tätigwerden das ausgestrahlte Werk grundsätzlich nicht empfangen. Zum anderen wird dieses Werk für sämtliche Gruppen von Passagieren ausgestrahlt, die dieses Beförderungsmittel gleichzeitig oder nacheinander in Anspruch genommen haben.

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(ps) 02.05.2023



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