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LG Hamburg: ZDF und Gysi streiten weiter

Gregor Gysi, Fraktionschef der Linken, hat im Streit um Stasi-Vorwürfe am vergangenen Freitag einen Teilsieg erringen können. In der Auseinandersetzung mit dem ZDF ging es um einen Beitrag des „heute journals“ vom 22. Mai 2008. Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR, Marianne Birthler hatte in dem Beitrag erklärt, Gysi habe als Anwalt in der DDR über den Regimekritiker Robert Havemann „wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet“.

Wie der öffentlich-rechtliche Sender mitteilte, untersagte das Landgericht Hamburg im Hauptverfahren, mit der im „heute journal“ vom Mai 2008 erfolgten Berichterstattung den Verdacht zu wecken Gysi habe an die Stasi berichtet. Damit habe das Gericht kein grundsätzliches Verbreitungsverbot im Hinblick auf die streitige Äußerung von Frau Birthler verhängt, sondern den Verbotstenor ausschließlich auf die konkrete Darstellungsform in der Sendung "heute journal" vom 22.05.2008 beschränkt. Der weitergehende Klageantrag von Gregor Gysi, dem ZDF generell die Verbreitung der Äußerung von Frau Birthler zu untersagen, sei abgewiesen worden, erklärte der Sender und kündigte an, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.

In der Frage um die Zulässigkeit der Birthler-Äußerungen laufen mehrere Verfahren parallel. Bereits im Sommer 2008 hatte das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in einem Eilverfahren die Verbreitung der Äußerungen verboten. Einen Antrag Gregor Gysis auf Gegendarstellung hatte das Landgericht Mainz dagegen bereits im vergangenen Jahr zurückgewiesen.


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(al) 07.09.2009



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