Donnerstag, 28. März 2024

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„Bunte“ und „Neue Post“ setzten sich vor dem BVerfG durch

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Beschluss die Grenzen des Persönlichkeitsrechts Prominter deutlich gemacht. Wer sich der Medienöffentlichkeit aussetzt, muss auch mit Presseberichterstattung rechnen, so die Karlsruher Richter. Die Verlage Bauer und Burda hatten 2007 anlässlich der französischen AIDS-Gala über Charlotte Casiraghi, Tochter der Prinzessin Caroline von Hannover, berichtet. Die „Bunte" bezeichnete Charlotte Casiraghi als „kleine Monegassin", Angehörige des „neuen 1-A-Goldrand-Jetsets" auf dem „Weg zur Gesellschaftsspitze". Die „Neue Post" erschien mit einem Porträtfoto auf dem Titelbild und der Headline „Schockierende Fotos - Carolines Tochter...".

Die Berliner Gerichte verurteilten beide Verlage zur Unterlassung. Das Bundesverfassungsgericht hob die Uretile nun teilweise auf. In Bezug auf die Bildveröffentlichungen in der „Neuen Post" nahmen die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Doch die Unterlassungurteile zur Wortberichterstattung beider Zeitschriften sah das Verfassungsgericht anders als die Vorinstanzen.

Die beanstandeten Äußerungen fielen als Werturteile über die Klägerin in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, so die Urteilsbegründung. Der Schutz der allgemeinen Persönlichkeit reiche hinsichtlich der Veröffentlichung von Bildern und der Wortberichterstattung unterschiedlich weit. Die Festivitäten, an denen die Klägerin teilnahm, stießen wegen der illustren Gäste auf großes mediales Interesse. Die Klägerin müsste daher die öffentliche Erörterung ihrer Teilnahme an den Feiern und ihres hierbei an den Tag gelegten Verhaltens dulden, so das Gericht.


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(al) 22.10.2010



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