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LG Münster: Apple muss Erben Zugang zum Apple-Service eines verstorbenen iCloud-Anwenders geben

Das Landgericht Münster hat entschieden, dass der Internet-Konzern Apple den Erben eines verstorbenen iCloud-Anwenders Zugang zu den Daten gewähren muss (Urteil vom 16 April 2019 – Az.: 014 O 565/18). Die Apple-Tochter Apple Distribution International UCL hatte das im Vorfeld verweigert.

Dr. Steffen Kurth von der Kanzlei Brandi Rechtsanwälte aus Bielefeld hatte die Kläger anwaltlich betreut. Die Entscheidung des Landgerichts Münster hat nach Ansicht von Dr. Kurth weitreichende Bedeutung: "Erben haben grundsätzlich – nicht nur in Einzelfällen – das Recht, auf die Daten der Verstorbenen zuzugreifen. Damit werden die Rechte von Erben am digitalen Nachlass weiter gestärkt."

Zum Hintergrund wird in der Presse-Information erläutert: "Der in Deutschland wohnhafte spätere Erblasser nutzte zu Lebzeiten den Onlinedienst iCloud des US-amerikanischen Unternehmens Apple. Nach deren Nutzungsbedingungen sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem der Nutzer seinen Wohnsitz hat, und das Recht des Staates anwendbar, in dem der gewöhnliche Aufenthalt des Nutzers liegt. Der Ehemann und Familienvater hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnsitz in Deutschland. Er verstarb während einer Reise im Ausland und wurde von seinen nächsten Angehörigen beerbt. Den Wunsch der Angehörigen, Zugang zu den in der iCloud gespeicherten Daten zu erhalten, lehnte Apple außergerichtlich ab. Den Anspruch verfolgte einer der Erben im Namen der Erben-Gemeinschaft gegen die europäische Niederlassung von Apple mit Sitz in Cork/Irland sodann vor dem Landgericht Münster weiter, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt wohnte."


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(ps) 29.04.2019



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