Aktuelle Ausgabe
Das ZDF hatte die Ausstrahlung eines Wahl-Werbespots der NPD abgelehnt, weil dieser nach Auffassung der ZDF-Verantwortlichen den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen würde. Diese Einschätzung bestätigte nun auch die zweite Kammer des ersten Senats am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und lehnte einen Eilantrag der NPD ab (Beschluss vom 27. April 2019 – Az.: 1 BvQ 36/19). Zuvor war die NPD schon beim Verwaltungsgericht Mainz sowie beim Oberverwaltungsgericht Koblenz gescheitert.
In dem Wahl-Spot hatte die NPD die Orte benannt, in denen es zu Straftaten gekommen sein soll, bei denen in Deutschland lebende Ausländer als Täter infrage kommen sollen. Anschließend folgte die Aussage "Migration tötet!".
(ps) 02.05.2019
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine