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Der private TV-Sender Sat.1 möchte bekanntlich nicht mehr von der Landesanstalt für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) in Ludwigshafen, sondern von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) lizensiert werden. Dem Wechsel will die LMK nicht zustimmen und daher gibt es seit 2012 Streit. Dieser Streit wird jetzt beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in die nächste Runden gehen – das berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Schleswig hatte im November 2018 die von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein für das bundesweite Sat.1-Fernsehvollprogramm erteilte Zulassung bestätigt, aber eine Revision zugelassen (Urteil vom 29. Nov. 2018 – Az. 3 LB 19/14).
(ps) 06.05.2019
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