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Landgericht Frankfurt: Axel Springer SE und BILD müssen 110.000 Euro Entschädigung wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte zahlen

Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt hat die Axel Springer SE bzw. die Bild GmbH & Co. KG, beide Berlin, in vier Verfahren verurteilt, wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte eine Geld-Entschädigung in Höhe von 110.000 Euro zu zahlen (Urteile vom  16. Mai 2019 – Az.: 2-03 O 182/17, 2-03 O 183/17, 2ß03 O 184/17 und 203 O 187/17).

Kläger ist der Magistratsdirektor einer hessischen Gemeinde, der die Frankfurter Kanzlei Damm Ettig mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt hatte. In den Verfahren ging es um eine Reihe von Vorwürfen, die eine Mitarbeiterin gegen den Magistratsdirektor erhoben hatte und die im Herbst 2016 an vier aufeinander folgenden Tagen auf bild.de sowie in der gedruckten BILD (Ausgabe Frankfurt) jeweils unter namentlicher Nennung sowie mit Fotos des Klägers publiziert wurden. Die Vorwürfe reichten vom Sex- und Nazi-Mobbing bis hin zu Alkohol-Exzessen.

Im Verfahren lag die Beweislast bei BILD. Im Rahmen der mehrtägigen Beweisaufnahme wurde auch die Mitarbeiterin als Zeugin gehört, auf deren Aussage sich die BILD-Redaktion maßgeblich gestützt hatte – mit wenig Erfolg, wie der Kläger-Anwalt Felix Damm erläutert: "Das Landgericht Frankfurt glaubte der Zeugin kein Wort und stufte sie sogar als unglaubwürdig ein. Die Angaben der bemerkenswert belastungseifrigen Zeugin 'sind in einer Vielzahl von Punkten durch mehrere Zeugen glaubhaft widerlegt worden', so das Verdikt der Frankfurter Richter".

Neben der zugesprochenen Geld-Entschädigung hat das Landgericht Frankfurt auch die Veröffentlichung der Fotos und Aussagen im Zusammenhang mit den publizierten Artikeln untersagt. Gegen die Urteile können noch Rechtsmittel gelegt werden.


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(ps) 18.06.2019



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