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Unerlaubte Telefon-Werbung: Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld gegen Vodafone Kabel Deutschland

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, setzt ein Zeichen gegen unerlaubte Telefon-Werbung (Foto: Laurence Chaperon – Bundesnetzagentur)

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, setzt ein Zeichen gegen unerlaubte Telefon-Werbung (Foto: Laurence Chaperon – Bundesnetzagentur)

Die Bundesnetzagentur in Bonn hat gegen die Vodafone Kabel Deutschland GmbH wegen unerlaubter Telefon-Werbung ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Diese Geld-Buße ist noch nicht rechtskräftig.

Nach den Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben Vodafone sowie von ihr beauftragte Call-Center und Vertriebspartner Werbe-Anrufe für Kabel-TV-, Internet- und Telekommunikationsverträge getätigt, ohne dass die erforderlichen Einwilligungen der Angerufenen vorlagen. Neben der Neukunden-Akquise wurden vor allem ehemalige Kunden kontaktiert, um diese zur Wiederaufnahme des Vertragsverhältnisses bzw. zur Rücknahme einer bereits ausgesprochenen Kündigung zu bewegen.

"Es ist nicht zu akzeptieren, dass Vodafone ignoriert, wenn Kunden Werbe-Anrufe ausdrücklich untersagen", stellt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, in diesem Zusammenhang fest.

Werbe-Einwilligung auch bei Kundenbeziehung erforderlich

In vielen Fällen hatten die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher Werbe-Anrufe im Vorfeld ausdrücklich verboten. Dies geschah entweder unmittelbar bei der Vertragskündigung oder aber während eines vorangegangenen Werbe-Anrufs. Über diese Anruf-Untersagungen setzten sich sowohl die Vodafone Kabel Deutschland GmbH als auch die beauftragten Call-Center hinweg. In Einzelfällen folgten nach Angaben der betroffenen Verbraucher auf eine Anruf-Untersagung bis zu 30 weitere Anrufe oder Anrufversuche.

Auch während eines Vertragsverhältnisses brauchen Unternehmen für einen Werbe-Anruf eine Einwilligung des Kunden und müssen sich erst recht an dessen Anruf-Untersagung halten. Unternehmen müssen durch ein funktionierendes Aufsichts- und Kontroll-System sicherstellen, dass gegenüber beauftragten Call-Centern sowie eigenen Mitarbeitern ausgesprochene Anruf-Untersagungen unverzüglich beachtet werden und es nicht mehr zu Werbeanrufen ohne Einwilligung kommt.

Telekommunikationsunternehmen vermehrt im Fokus

Mit dem nun verhängten Bußgeld geht die Bundesnetzagentur weiter gegen unerlaubte Telefonwerbung vor. Neben Beschwerden zu unerlaubtem Direktmarketing im Energie-Bereich erreichen die Bundesnetzagentur sehr viele Beschwerden über Unternehmen aus den Bereichen Telekommunikation und Fernsehen.


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(ps) 08.07.2019



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