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BGH: Sedlmayr-Mörder darf nicht mehr namentlich genannt werden

Der Mord an dem Volksschauspieler Walter Sedlmayr sorgte häufig für Schlagzeilen. Im Laufe des Verfahrens, aber auch später sind die Namen der Verurteilten (mit ihrem Einverständnis) bei der Berichterstattung genannt worden. Nun ist das nicht mehr erlaubt, weil das Interesse der Re-Sozialisierung überwiegt. Das ist inzwischen vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe "bestätigt" worden.

BILD hatte 2015 über die Tat berichtet und in diesem Zusammenhang das Foto eines Mannes samt vollständigem Namen veröffentlicht. Der wehrte sich mit Unterstützung der Kölner Kanzlei Höcker Rechtsanwälte. Die Verbote durch das Landgericht Köln (Az.: 28 O 120/16) sowie vom Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 22. Juni 2017 – Az.: 15 U 171/16) wollte das Haus Axel Springer nicht akzeptieren.

Der BGH hat nun die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen (Beschluss vom 23.07.2019 – Az. VI ZR 291/17). Damit ist das Verbot jetzt rechtskräftig.

Dr. Ruben Engel, Salary-Partner bei Höcker: "Die Tat liegt fast 30 Jahre zurück. Seit über 10 Jahren sind die wegen der Tat verurteilten Männer frei, die eine Tatbegehung übrigens von Anfang an bestritten haben. Nach einer so langen Zeit überwiegt ganz klar das Re-Sozialisierungsinteresse des Betroffenen."


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(ps) 12.08.2019



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