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Der Berliner Tagesspiegel hat die Verbindung zwischen der CDU und dem Kanzleramt nach dem Wechsel im Amt der Partei-Vorsitzenden ins Visier genommen und will wissen, wie oft Annegret Kramp-Karrenbauer als CDU-Chefin an den "Morgenlage"-Sitzungen im Kanzleramt teilgenommen hat. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Antrag des Verlages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, weil die Voraussetzungen einer Eil-Bedürftigkeit nicht vorliegen. Es mangele an einem gesteigertem öffentlichen Interesse. Eine Entscheidung im Hinblick auf die grundsätzliche Info-Bereitstellung hat das VG Berlin noch nicht gefällt (Az.: VG 27 L 171.19).
Gegen die Ablehnung der Eil-Bedürftigkeit hat der Tagesspiegel beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt.
(ps) 16.08.2019
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