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OLG Düsseldorf setzt BKartA-Anordnungen gegen Facebook vorläufig außer Vollzug

Der Internet-Konzern Facebook hat einen Etappen-Sieg gegen das Bundeskartellamt erzielen können. Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Vorsitz von Prof. Dr. Jürgen Kühnen hat angeordnet, dass die Beschränkungen des Bundeskartellamtes gegen den Internet-Konzern Facebook in Sachen Verarbeitung der Nutzer-Daten aufgeschoben werden (Az.: VI-Kart 1/19 (V)). Diese Anordnung hat zur Folge, dass Facebook die Entscheidung der Bonner Behörde zunächst nicht umsetzen muss.

Das OLG Düsseldorf hat "ernsthafte Zweifel" an der Rechtmäßigkeit der Anordnung des Bundeskartellamtes. Selbst wenn die vom BKartA beanstandete Daten-Verarbeitung gegen Datenschutz-Bestimmungen verstoße, liege darin nicht zugleich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Ungeachtet dieser vorläufigen Aussetzung geht das Beschwerde-Verfahren von Facebook in der Hauptsache weiter. Ein Termin für dieses Verfahren steht noch nicht fest. Gegen den jetzigen OLG-Beschluss kann das Bundeskartellamt mit einer Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgehen.


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(ps) 26.08.2019



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