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Unwahre WhatsApp-Nachrichten rechtfertigen fristlose Kündigung

Unwahre Nachrichten, die per WhatsApp verbreitet werden, sind nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt und können je nach Tragweite der unwahren Behauptung sogar zu einer fristlosen Kündigung führen. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden (Urteil vom 14. März 2019 – Az.: 17 Sa 52/19). Als Leitsatz hat das LAG Baden-Württemberg folgenden Satz dem Urteil vorangestellt: "Verbreitet eine Arbeitnehmerin eine unzutreffende Behauptung, die geeignet ist, den Ruf eines Kollegen erheblich zu beeinträchtigen (hier: die unzutreffende Behauptung, der Kollege sei wegen Vergewaltigung verurteilt worden) per WhatsApp an eine andere Kollegin, kann dies einen Grund darstellen, der den Arbeitgeber auch zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt."

Im vorliegenden Fall hatte eine junge Frau, die erst kurz zuvor als kaufmännische Angestellte eingestellt worden war, per WhatsApp an eine Kollegin die Nachricht verbreitet, dass der Vaters des Geschäftsführers ein "verurteilter Vergewaltiger" sei. Selbiges hätte sie von einem Bekannten erfahren. Zum Zeitpunkt der Verbreitung wusste die Frau nicht, das es sich um eine unwahre Behauptung handelt.

Die Kollegin bat den Geschäftsführer um einen Gesprächstermin und informierte ihn über den Inhalt der WhatsApp-Kommunikation. Der Geschäftsführer kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos und hilfsweise ordentlich.

Das LAG Baden-Württemberg änderte auf Berufung der beklagten Firma die Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart (Az. 24 Ca 1481/18) und wies die Klage der jungen Frau gegen die fristlose Kündigung ab.


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(ps) 02.09.2019



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