Aktuelle Ausgabe
Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat auf Anfrage der Bundestags-Fraktion Die Linke eine Übersicht über die Aufwendungen erstellt, die die Bundesbehörden zwischen 2013 bis 2018 an Kanzleien für die "Abwehr von Presse-Anfragen" gezahlt hat. Wesentliche Teile davon sind bei Legal Tribune Online publiziert.
Erstmals teilt das BMJV mit, dass die Abrechnung nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erfolgt, sondern jeweils eigene Honorar-Vereinbarungen getroffen wurden. Die Stunden-Sätze liegen zwischen 250 und 380 Euro. Bei der Beauftragung orientieren sich die Bundes-Behörden an einem 23-seitigen Leitfaden, der im Juni 2018 aktualisiert wurde.
Kanzleien mit hohem Auftragsvolumen von den Bundesbehörden
Bezogen auf das Umsatz-/Auftrags-Volumen liegt die Kanzlei Redeker Sellner Dahs (1929 in Bonn gegründet) laut BMJV-Analyse 2019 für den Zeitraum 2013 bis 2018 mit deutlichem Abstand an der Spitze. Darüber hinaus werden noch die Kanzleien KPMG, Raue LLP, Busse & Miessen sowie Taylor Wessing als Prozess-Vertreter der Bundes-Behörden genannt.
Bundesamt für Verfassungsschutz hat die höchsten Anwaltskosten
Wenig überraschend liegt das Bundesamt für Verfassungsschutz bei den Ausgaben für die Abwehr von Presse-Anfragen deutlich vor allen anderen Bundes-Behörden. Insgesamt 74.147,71 Euro hat das BfV im Zeitraum 2013 bis 2018 dafür ausgegeben, Anfragen der Presse mit Unterstützung von Anwälten abzulehnen. Den zweiten Platz nimmt die Bundesanstalt für Immobilien-Aufgaben mit Kosten in Höhe von 48.990,34 Euro ein, gefolgt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit 34.931 Euro.
(ps) 15.10.2019
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine