Donnerstag, 28. März 2024

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


OLG Hamburg: Spielfim "Die Auserwählten" verletzt keine Persönklichkeitsrechte

Die Missbrauchsfälle an der Odenwaldschule haben nicht nur für viele Schlagzeilen gesorgt, sondern auch die Story für den Spielfilm "Die Auserwählten" geliefert. Ein ehemaliger Schüler erkannte sich in einer der Hauptfiguren wieder und sah sich dadurch in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Er verlangte von den Film-Produzenten ndF:Berlin sowie dem Auftraggeber WDR ein Ausstrahlungsverbot von zentralen Stellen des Films und reichte eine entsprechende Klage beim Landgericht Hamburg ein, die 2016 abgewiesen wurde.

Nun hat auch das Hanseatische Oberlandesgericht die Revision abgewiesen und bestätigte das Urteil des Landgerichts Hamburg. Die hanseatischen OLG-Richter stellten klar, dass ein Ausstrahlungsverbot nicht gerechtfertigt wäre, da die Persönlichkeitsrechte des Klägers nicht schwerwiegend verletzt worden wären. Die Kunstfreiheit in einem fiktionalen Film sei so gewichtig, dass Veröffentlichungsverbote nur in Ausnahmen und bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen ausgesprochen werden. Beides liege hier aber nicht vor.

Das Urteil zugunsten der Film-Produktion ndF:Berlin und des WDR hat die Berliner Kanzlei Raue LLP erstritten. Eine Revision hat das Hanseatische Oberlandesgericht nicht zugelassen.


zurück

(ps) 15.10.2019



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine