Freitag, 29. März 2024

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


Landgericht Frankfurt lehnt EV gegen Netflix-Serie Skylines ab

Um den Namen "Skylines" ist ein Streit zwischen dem Streamingdienst Netflix und Jan Lehmann, dem Inhaber des Frankfurter Labels "Skyline Records", entbrannt. Über seinen Anwalt Andreas Milch aus Gießen hatte Jan Lehmann beim Landgericht Frankfurt eine Einstweilige Verfügung gegen das Streaming-Angebot von Netflix beantragt.

Durch die Serie sieht Lehmann eine Verletzung seiner Persönlichkeits- und Namens-Rechte. Die 3. Zivilkammer am Landgericht Frankfurt hat das Persönlichkeitsrecht gegen das Recht der Kunst-Freiheit abgewogen und ist zum Schluss gekommen, den Antrag auf eine Einstweilige Verfügung abzulehnen (Az.: 2-03 O 429/19. Sein Anwalt Andreas Milch kündigte gegenüber dem Branchendienst epd eine Beschwerde gegen den LG-Beschluss beim Oberlandesgericht Frankfurt an.

"Skylines" ist die dritte deutsche Eigenproduktion von Netflix, sie spielt in Frankfurt und greift das Hip-Hop-Milieu und die Drogen-Szene auf. Auch ein Musik-Label namens Skyline Records spielt eine Rolle.

Jan Lehmann sieht sowohl sich selbst auch sein Label durch die Netflix-Serie in Misskredit gebracht.


zurück

(ps) 15.10.2019



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine