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LG Essen untersagt den Slogan "Genuss ohne Reue" für E-Zigaretten-Werbung

Foto: pixabay

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Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. (auch Wettbewerbszentrale genannt) in Bad Homburg hat in einigen Fällen sowohl die Werbe-Aussagen als auch die Kennzeichnung von Verpackungen von E-Zigaretten beanstandet. Beim Landgericht Essen ging die Wettbewerbszentrale gegen den Hersteller Niko Liquids aus Essen vor, der mit dem Slogan "Genuss ohne Reue" wirbt und seine Liquids als "apothekenrein" bezeichnete.

Das Landgericht Essen untersagte die weitere Nutzung des Slogans, da dies eine gesundheitsbezogene Angabe sei, die in der Werbung nicht erlaubt ist (Urteil vom 25. Okt. 2019 – Az.: 41 O 13/19). Die Nutzung der Bezeichnung "apothekenrein" untersagten die Essener Richter ebenfalls, da die Liquids laut Gesetz den Reinheits-Vorschriften genügen müssen. Das Urteil des Landgerichts Essen ist noch nicht rechtskräftig.

Am Landgericht Trier läuft eine weitere Klage der Wettbewerbszentrale gegen einen E-Zigaretten-Hersteller, der auf Plakaten mit der Aussage "E-ZigaRETTEN Leben – Jetzt umsteigen" geworben hat (Az. 7 HK O 30/19). Hier sieht die Wettbewerbszentrale in dem Wortspiel den Hinweis, dass der Genuss von E-Zigaretten unbedenklich sei.


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(ps) 28.10.2019



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