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BGH: Verurteilung der zwei Fotografen im Grönemeyer-Fall ist rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Urteil gegen zwei Fotografen im Zusammenhang mit dem sogenannten Grönemeyer-Fall rechtmäßig ist (Beschluss vom 22. Okt. 2019 – Az. 2 StR 22/19). Am 21. Dezember 2015 fotografierten die beiden Bildermacher im Auftrag einer auf Promi-Fotos spezialisierten Agentur den Sänger Herbert Grönemeyer und seine Begleitung auf dem Flughafen Köln ohne deren Einverständnis. Dabei kam es zu einem Gerangel, weil Herbert Grönemeyer sich gegen das Fotografieren wehrte.

Dieses Gerangel hielten die beiden Fotografen per Video-Kamera fest und erstatteten später Strafanzeige, bei der sie bewusst wahrheitswidrig angaben, dass Grönemeyer einen der beiden geschlagen, gewürgt und verletzt haben soll. Zudem soll Grönemeyer den anderen Fotografen mit einer Tasche geschlagen und so eine Augen-Verletzung herbeigeführt haben. Auch diese Darstellung war falsch.

Das Landgericht Köln hatte die beiden Fotografen wegen falscher Verdächtigung jeweils zu einem Jahr Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wegen uneidlicher Falschaussage jeweils zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt (Urteil vom 7. März 2019 – Az.: 101 KLs 7/17).


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(ps) 12.11.2019



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