Mittwoch, 24. April 2024

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


OLG Köln: Ausgestaltung des Bewertungsportals Jameda ist in Teilen unzulässig

Die Ärzte-Bewertungsplattform Jameda, die zum Konzern Hubert Burda Media gehört, musste beim Oberlandesgericht Köln erneut eine Niederlage hinnehmen. Der 15. Zivilsenat des OLG Köln hat entschieden, dass mehrere frühere bzw. aktuelle Ausgestaltungsformen der Plattform Jameda unzulässig sind (Urteil vom 14. November 2019 – Az. 15 U 89/19 und 15 U 126/19). Der Senat hat die Revision für beide Seiten in beiden Verfahren zugelassen, da die Frage, in welchen Fällen eine Bewertungsplattform die Rolle als "neutrale Informationsmittlerin" verlässt, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bisher nicht vollständig geklärt sei und für eine Vielzahl künftiger Verfahren Bedeutung haben werde.

Durch diese unzulässigen Ausgestaltungen verlasse Jameda die Rolle des "neutralen Informationsmittlers" und gewähre den Ärzten, die zahlende Plattform-Kunden sind, auf unzulässige Weise "verdeckte Vorteile". Gegen die Burda-Tochter hatten zwei Ärzte Klage eingereicht. Das Landgericht Köln hatte als Vorinstanz die gesamte Ausgestaltung der Jameda-Plattform für unzulässig erklärt. Das OLG Köln hingegen kam zum Ergebnis, dass einige von den Ärzten gerügte Funktionen zulässig seien.



zurück

(ps) 18.11.2019



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine