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LG Düsseldorf: Die Marke "Malle" darf nur der Marken-Inhaber nutzen

Foto: pixabay

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Die 8. Kammer am Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Inhaber der Unionsmarke "Malle" Dritten die Nutzung der Marke untersagen durfte (Urteil vom 29. Nov. 2019 – Az.: 38 O 96/19). Im vorliegenden Fall ging es um das Event "Malle auf Schalke".

Die Marke "Malle" wurde 2002 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante für die Dienstleistung "Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten, Party-Organisation und Party-Durchführung" eingetragen. Seit Februar 2019 liegt ein Antrag auf Löschung vor, der jedoch noch nicht entschieden ist.

Das Urteil des LG Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig.


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(ps) 01.12.2019



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