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Bundesverwaltungsgericht: BILD darf Akte über den NS-Verbrecher Alois Brunner einsehen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz dem BILD-Chefreporter Hans-Wilhelm Saure Zugang zu den Akten über den NS-Verbrecher Alois Brunner geben muss, welcher sich nach dem Zweiten Weltkrieg aus Deutschland nach Syrien abgesetzt hatte und 2001 in Damaskus verstorben sein soll (Urteil vom 11. Dez. 2019 – Az.: 6 C 21.18).

Mit dieser Entscheidung verwarfen die Richter am Bundesverwaltungsgericht die Revision des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster. Das OVG hatte die Verweigerung der Kölner Behörde, dem Journalisten Einsicht zu gewähren, für teilweise rechtswidrig erklärt.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun die OVG-Richter, die nach Ablauf einer Schutzfrist von 30 Jahren dem BILD-Reporter einen "archivrechtlichen Nutzungsanspruch" zusprachen. Der Streit zwischen der Kölner Behörde und dem Journalisten entzündete sich an der Frage, wie die 30-jährige Schutzfrist nach dem Bundesarchiv-Gesetz zu berechnen ist. Das Bundesamt für Verfassungsschutz war der Auffassung, die Frist würde mit der letzten inhaltlichen Bearbeitung zu laufen beginnen. Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich der Auffassung des Klägers an und stellte fest, dass es nicht darauf ankomme, wann die Akte zuletzt bearbeitet wurde, sondern sah eine Koppelung an die jeweils einzelnen Bestandteile.

Das Urteil hat der Rechtsanwalt Axel Mütze von der Berliner Kanzlei Partsch & Partner für Hans-Wilhelm Saure erstritten. Der Fachanwalt für Urheber- und Medien-Recht ist auch musikalisch ausgesprochen begabt. Er hat an der Hochschule für Musik Detmold/Dortmund ein Musik-Studium mit Abschluss künstlerische Reifeprüfung (Violine) absolviert.


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(ps) 15.12.2019



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