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Böhmermann-Schmähgedicht: Verfassungsrichter nehmen Verfassungsbeschwerde an

Der juristische Streit um die Bewertung des "Schmähgedichts" auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan des TV-Unterhalters Jan Böhmermann wird den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe beschäftigen (Az.: 1 BvR 2026/19). Das berichtet die Berliner Tageszeitung  DER TAGESSPIEGEL. Diese Beschwerde richtet sich gegen die Urteile der Hamburger Gerichte, wonach die Äußerungen von Jan Böhmermann in der TV-Sendung in ZDF neo aus dem Jahre 2016 untersagt werden.
Aus Sicht von Jan Böhmermann verletzen diese Urteile die im §5 Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit und die Kunstfreiheit.

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(ps) 19.12.2019



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