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Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld gegen Sky Deutschland

Wegen unerlaubter Telefon-Werbung hat die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro gegen die Sky Deutschland GmbH & Co. KG mit Sitz in Unterföhring bei München verhängt. "Sky hat das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbraucher teilweise in erheblicher Weise belästigt. Gegen solche Wiederholungstäter verhängen wir hohe Bußgelder," erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, mit Verweis darauf, dass die Bundesnetzagentur in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen den Pay-TV-Anbieter vorgegangen ist und mehrfach Bußgelder verhängte. Die jetzt verhängte Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig - über einen Einspruch hätte das Amtsgericht Bonn zu entscheiden.

Bei der Bundesnetzagentur sind bis zuletzt rund 1.000 Anzeigen zu unerlaubten Werbeanrufen des Unternehmens eingegangen. Bei den Anrufen wurde für ein Pay-TV Abonnement geworben. Ziel war es, Neukunden zu akquirieren oder Altkunden zurückzugewinnen. Den Anrufen lag vielfach keine wirksame Werbe-Einwilligung zugrunde, andere Betroffenen hatten ihre Werbe-Einwilligung widerrufen.

Sky hatte als "Beweis" für vorliegende Werbe-Einwilligungen "Nachweise" vorgelegt, wonach die betroffenen Verbraucher auf den Sites der Adress-Händler First Online Trading GmbH sowie Flow Factory Solutions GmbH an Gewinn-Spielen teilgenommen haben und dabei auch ein Werbe-Einverständnis abgegeben haben sollen. Gegenüber der Bundesnetzagentur gaben diese Verbraucher an, weder die Site besucht zu haben noch im Rahmen eines Gewinnspiels ihre Einwilligung zur werblichen Ansprache abgegeben zu haben.

Nach Erkenntnissen der Bonner Behörde hat Sky Deutschland nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft, ob den beauftragten Unternehmen auch tatsächlich Werbe-Einwilligungen vorlagen. Zudem sind auch Werbe-Widerrufe ignoriert worden,



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(ps) 23.12.2019



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