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UrhG: Kein Schutz für Loriot-Zitat "Früher war mehr Lametta"

Mit dem Satz "Früher war mehr Lametta" hat der 2011 verstorbene Komiker Vicco von Bülow weit über den am 7. Dezember 1978 erstmals ausgestrahlten TV-Sketch "Weihnachten bei den Hoppenstedts" für Furore gesorgt. Dieser Spruch zählt längst zum allgemeinen Sprach-Gebrauch in Deutschland – und das nicht nur zur Weihnachtszeit. Allerdings unterliegt dieser Spruch nicht dem Schutz des Urheberrechts, wie das Oberlandesgericht München kurz vor Heiligabend 2019 in einem Urteil bekannt gab (Beschluss vom 14. August 2019 – Az. 6 W 97/19). Mit dieser Entscheidung schloss sich das OLG München einem Urteil des Landgerichts München an (Beschluss vom 18. Juli 2019 – Az. 33 O 9328/19).

Beide Instanzen begründeten ihre Entscheidung damit, dass dem Spruch "die hinreichende Schöpfungshöhe" fehlen würde. Geklagt hatten die Loriot-Erben, die einem T-Shirt-Hersteller verbieten wollten, dieses Zitat ohne Genehmigung bzw. Lizenz-Zahlung auf T-Shirts zu drucken.


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(ps) 27.12.2019



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