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Bundesverwaltungsgericht: Prof. Dr. Andreas Korbmacher wird neuer Vize-Präsident

Prof. Dr. Andreas Korbmacher ist neuer Vize-Präsident am BVerwG (Foto: Martin Steinkühler)

Prof. Dr. Andreas Korbmacher ist neuer Vize-Präsident am BVerwG (Foto: Martin Steinkühler)

Prof. Dr. Andreas Korbmacher, seit 2016 einer der beiden Pressesprecher am Bundesverwaltungsgericht in  Leipzig und seit Mai 2017 Vorsitzender Richter des 7. Revisionssenats (ist u. a. für das Informationsfreiheitsrecht zuständig), wurde Ende Mai 2019 zum neuen Vize-Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts ernannt. Er ist Nachfolger von Dr. Josef Christ.

Prof. Dr. Korbmacher wurde 1960 in Freiburg im Breisgau geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung begann er 1988 seine richterliche Laufbahn am Landgericht Berlin. Im Januar 1990 erfolgte sein Wechsel an das Verwaltungsgericht Berlin. Im selben Jahr promovierte ihn die Freie Universität Berlin zum Doktor der Rechte. Es folgten Abordnungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin sowie in die Senatsverwaltung für Justiz. Ab Januar 2003 war Prof. Dr. Korbmacher als Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin (später Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg) tätig, im Mai 2005 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Im November 2008 wurde er als Richter an das Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig berufen, wo er zunächst dem 9. Revisionssenat angehörte. Neben seiner richterlichen Tätigkeit lehrt Prof. Dr. Korbmacher seit 2007 als Honorarprofessor an der Technischen Universität Berlin. Im Mai 2016 übernahm er am Bundesverwaltungsgericht zusätzlich das Amt des Pressesprechers.


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(ps) 17.06.2019



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