Freitag, 26. April 2024

Aktuelle Ausgabe

Diese Woche

Nr. 902 • Woche 49/2008

Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

THE BIGGEST LOSER

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).

ProSieben Television GmbH, Medienallee 7, 85774 Unterföhring


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Mister Perfect - Der MännerTest

VIPS - Die schönsten Frauen aller Zeiten

VIPS - Die teuersten Seitensprünge

VIPS - Die romantischsten Luxus-Hochzeiten

VIPS - Die schrecklichsten Schönheitsoperationen

VIPS - Die spektakulärsten Promi-Skandale

Happy Birthday, Hella!

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).

Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH, Oberwallstraße 6, 10117 Berlin


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Scheißkerle

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Direct Investment Partners AG, Weinmarkt 6, 6004 Luzern / Schweiz


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Play! don't work

in allen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Darstellungsformen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnissse, sowie sonstige elektronische und digitale Medien, einschließlich Off- und Online-Dienste sowie für Bild-, Ton- und Datenträger aller Art und Veranstaltungen, insbesondere Seminare.

IQudo Academy for Creative Potential, Kleine Königstraße 1, 70178 Stuttgart


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Mensch & Natur heute

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Progress Verlag, Eichhornweg 2, 21244 Buchholz


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:

Kinder Klassik Tour

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, in Haupt- und Untertiteln und Zusammensetzungen und allen Medien, insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, für Film, Fernsehen, Video, Video on Demand, Hörfunk und Druckerzeugnisse und digitale Speicher- und Wiedergabemedien, einschließlich Online- und Offline-Dienste, Internet und Multimedia-Anwendungen, CD-ROM, CD-I, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, sowie für Veranstaltungen und Merchandising.

Rechtsanwälte Unverzagt von Have, Rothenbaumchaussee 43, 20148 Hamburg


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 Markengesetz nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

TATSÄCHLICH LIEBE

jeweils in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Darstellungen, Untertiteln, Zusammensetzungen und mit allen Zusätzen für alle Medien einschließlich Ton-, sowie Bild- und Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Onlinedienste, CD-Rom, CD-I, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien.

Constantin Entertainment GmbH, Carl-Zeiss-Ring 3, 85737 Ismaning


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:

Rätsel 1. Klasse

Rätsel Experte

in allen Schreibweisen, Wortverbindungen, Titelkombinationen und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger sowie elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online und Offline Dienste).

Rechtsanwälte Altstötter & Spängler, Virchowstraße 25, 90409 Nürnberg


Unter Hinweis auf § 5 Ziff. 3 MarkenG nehme ich für meine Mandantin Titelschutz in Anspruch für den Titel

Horrmann's Hotels

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, (Mobil-)Telefondienste, CD-ROM, CD-i, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien.

RAin Dorothy Brill, Uhlandstraße 28, 40237 Düsseldorf


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

RheinKultur

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen, auch als Untertitel für Druckerzeugnisse aller Art.

INKA-Verlag Roger Waltz, Sophienstraße 136, 76135 Karlsruhe


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:

Elbe Kurier

Elbe Kurier Magdeburg

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Rechtsanwalt Marco Sonntag, Bahnhofstraße 17, 39104 Magdeburg


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Amazing Pinball

World of Animals

Animal World

Pinball Hits

in allen Schreibweisen, Darstellungs- und Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, Verkürzungen, grafischen Gestaltungen für alle Medien, samt Ton- und Bildtonträgern, Film, Hörfunk, TV, Software, Off- und Onlinedienste, CD-Rom, sowie sämtliche anderen Datenträger.

UIG Entertainment GmbH, Knöbelstraße 14, 80538 München


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für

Jukeboxhelden - Die Hitshow

in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Off-Line- und On-Line-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art.

Poll Straßer Ventroni Feyock Rechtsanwälte, Oberanger 30, 80331 München


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

City Stewardess

in allen Schreibweisen, Schriftarten, Zusammensetzungen, Wort- und Zeichenverbindungen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, Zusätzen, allen Arten der graphischen Gestaltungen für alle Medien, einschließlich Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Film- und Tonwerke, Rundfunk- und Fernsehproduktionen, Tonträgerpromotion, Audiotexte, DVD (Digital Versatile Disc/Digital Video Disc) und MD (MiniDisc), CD-ROM, CDs, CD-R, CD-I, Domains und andere Datenträger sowie für sonstige audiovisuelle, digitale und elektronische Medien und Netzwerke, z.B. Internet, Intranet, Extranet, einschließlich Offline- und Online-Diensten, sämtliche sonstigen Daten- und Kommunikations-Dienste und Netze u.ä. für alle Druckerzeugnisse, insbesondere Bücher und sonstige Druckerzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Veranstaltungen und Merchandising in jeglicher Form.

Rechtsanwalt Jürgen Waldheim, Sächsische Straße 70, 10707 Berlin


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Gutschrift. Das Magazin von www.initiative-zivilengagement.de

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Kompaktmedien - Die Kommunikationsbereiter GmbH, Magazinstraße 15/16, 10179 Berlin


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Die Weisheit der Vielen

Das Wissen der Vielen

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen.

Rechtsanwälte Schulte-Franzheim Seibert Bürglen, Sachsenring 75, 50677 Köln


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Mensch gegen Tier - Das Duell

Mensch oder Tier - Das Duell

Das Duell - Mensch gegen Tier

Das Duell - Mensch oder Tier

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen.

Rechtsanwälte Schulte-Franzheim Seibert Bürglen, Sachsenring 75, 50677 Köln


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Sprachenwelt GmbH - die Sprachingenieure

in allen Schreibweisen, Wortkombinationen, Darstellungsformen und Abwandlungen für alle existierenden Medien, die online, offline oder in sonstiger jedweder Form verfügbar gemacht werden können.

Jan Schulz, Josef-Budenz-Straße 1, 36088 Hünfeld


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Illusion Auto

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Folkert Schmidt, Hüttenstraße 55, 40215 Düsseldorf


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für unsere Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für:

Brieselanger Musikfrühling

in allen Schreibweisen und grafischen Gestaltungsformen, Wortverbindungen und Titelkombinationen für Druckerzeugnisse.

Rechtsanwälte Wolter & Miehe, Schloßstraße 26, 12163 Berlin


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Aquayoga

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

stiebner verlag gmbH, Nymphenburger Straße 86, 80636 München


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Rätsel Palast

in allen Schreibweisen, möglichen Kombinationen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für alle Medien, insbesondere elektronische und digitale Medien, Druckereierzeugnisse, Softwareerzeugnisse.

TIGERPRESS Verlag GmbH, Lange Reihe 13, 20099 Hamburg


Unter Hinweis auf §§ 5 Abs. 3, 15 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Gemein & Nützlich

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Printmedien und Druckerzeugnisse, Film, Funk, Fernsehen, Softwareerzeugnisse, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, sowie für elektronische und digitale Medien, insbesondere auch Off- und Onlinemedien aller Art.

Prehm & Klare Rechtsanwälte, Im Brauereiviertel 2, 24118 Kiel


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

IQ media marketing

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Film, Fernsehen, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Software und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On-Line und Off-Line).

Rechtsanwalt Thomas Gottlöber, Lakronstraße 28, 40625 Düsseldorf


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Maddox

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Kosmo Music GmbH, Baaderstraße 56 b, 80469 München


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

- Blumen, Träume und Muttertagshits

- Sommer, Sonne und Urlaubshits

- Herz, Schmerz und Liebeshits

MUSIKGESCHICHTEN

- Pulverschnee und Hüttenhits

- Blumen, Träume und Muttertagshits

- Sommer, Sonne und Urlaubshits

- Herz, Schmerz und Liebeshits

DAS BESTE!

- Pulverschnee und Hüttenhits

- Blumen, Träume und Muttertagshits

- Sommer, Sonne und Urlaubshits

- Herz, Schmerz und Liebeshits

DAS ALLERBESTE!

- Pulverschnee und Hüttenhits

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Rechtsanwaltskanzlei Bettina Krause, Hauptstraße 42, 82327 Tutzing


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

Das Duell im Moor

Claude

Gute Nachrichten - Eine Familie macht Schlagzeilen

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckerzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Rechtsanwaltskanzlei Bettina Krause, Hauptstraße 42, 82327 Tutzing


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Krönen Sie Ihr Lebenswerk

Krönen Sie Ihre akademische Karriere

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Online- und Offlinemedien.

EuroSwiss Uni AG, Viktor-von-Bruns-Straße 21, CH- 8212 Neuhausen-Schaffhausen


Unter Hinweis auf §§ 5, 15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Die grünen Geheimnisse der Gärtner

in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel sowie Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Video/DVD und Hörbücher.

Rechtsanwalt Joachim Fauth, Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Dr. Chauvi

Das große Ding

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Off-Line- und On-Line-Dienste einschließlich Web-Page-Auftritte).

RAe Brehm & v. Moers, Anna-Louisa-Karsch-Straße 2, Spreepalais am Dom, 10178 Berlin


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Recht und Ordnung

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, (Mobil-) Telefondienste, CD-ROM, CD-i, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien.

Rechtsanwälte Schwarz Kelwing Wicke Westpfahl, Kurfürstendamm 220, 10719 Berlin


Unter Hinweis auf § 5, Abs. 3 MarkenG nehme ich im Auftrag meiner Mandantin Titelschutz in Anspruch für

Dinner Train

in allen Schreib- und graphischen Gestaltungsweisen, Kombinationen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Veranstaltungen und Events aller Art nebst deren Bewerbung und nebst zugehörigem Merchandising.

Rechtsanwalt Martin Glänzer, Borselstraße 18, 22765 Hamburg


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

SoKo Nord

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen für alle Medien, insb. für Druckerzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische, digitale und optische Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, DVD, Internet) sowie Telekommunikationswege (einschließlich GSM, UMTS, EDGE, EMS, MMS, SMS, WAP).

Hammerstein und Partner, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Kunden Titelschutz in Anspruch für

iPhone Welt

Efficient IT

Channel Sales Day

in allen Schreibweisen, für alle Medien und Veranstaltungen.

Thomson CompuMark, St Pietersvliet 7 , 2000 Antwerpen/Belgien



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