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Nr. 982 • Woche 29/2010

Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für

Clip Attack

in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Off-Line- und On-Line-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art.

Poll Straßer Ventroni Feyock Rechtsanwälte
Oberanger 30, 80331 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für

Tattoo Attack - Deutsche Promis stechen zu

in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Off-Line- und On-Line-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art.

Poll Straßer Ventroni Feyock Rechtsanwälte
Oberanger 30, 80331 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Im Blick
Seiten-Blick
Blickpunkte
Blick im Dialog
Dialog mit dem Universum
Kosmos, Erde, Mensch

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Argo-Verlag, Ingrid Schlotterbeck
Sternstraße 3, 87616 Marktoberdorf

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für

Venus vs. Mars
Mars vs. Venus

in allen Schreibweisen,Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschliesslich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, (Mobil-) Telefondienste, CD-Rom, CD-I, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher, Printmedien und Merchandise.

Big Ballou Film- und Fernsehproduktions GmbH
Hardefuststraße 13, 50677 Köln

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:

PrioIntermedia

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen,graphischen Gestaltungen und Abwandlungen für alle Medien insbesondere Printmedien, elektronische und digitale Medien sowie online-Dienste.

Arbeitsrechtskanzlei Maihöfer
Gartenstraße 64, 74072 Heilbronn

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

.de - Magazin-Deutschland

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Frankfurter Societäts-Druckerei GmbH
Frankenallee 71-81, 60327 Frankfurt

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für unsere Mandantin Titelschutz in Anspruch für

Umsingelt

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen und für alle Werkarten, insbesondere Film, Bühnenwerk, Hörspiel und Sprachwerk sowie für alle Medien und Verwertungsarten, insbesondere Kino, TV, DVD, Internet, Print.

Lubberger Lehment
Meinekestraße 4, 10719 Berlin

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

Zwei übern Berg
Immer Jule
ADEL DICH
Die Superbullen
Der gebrauchte Mann

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse.

Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians, Patent- und Rechtsanwälte Hofstetter, Schurack & Skora
Balanstraße 57, 81541 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Augenblick
Einblick

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Argo-Verlag, Ingrid Schlotterbeck
Sternstraße 3, 87616 Marktoberdorf

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Die Schlichterin

in allen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen und Schriftarten für Medien, insbesondere für alle Printmedien und Druckerzeugnisse, Software, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, für elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Online- Medien, Online- und Offl ine-Dienste, für sonstige Mediendienstleistungen und Medienprodukte aller Art sowie für Domain-Bezeichnungen, Multimedia- Anwendungen und Merchandising.

Eikon Nord GmbH
Springeltwiete 5, 20095 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:

Kreiszeitung für Höxter und Warburg

in allen Schreibweisen, Kombinationen, Abwandlungen, Schriftarten, Untertiteln, Darstellungsformen und mit allen Zusätzen in sämtlichen Medien, und für alle Medienerzeugnisse, einschließlich Hörfunk- und Printmedien, Zeitungen, Anzeigenblätter, Zeitschriften und sonstige Druckerzeugnisse und elektronische und digitale Medien, Internet, Offline- und Onlinedienste, Ton-/Bild-/Datenträger und Veranstaltungen.

DR. WEND & PARTNER GbR Anwalts- Notar- Steuerberater - Sozietät
Oberntorwall 23a, 33602 Bielefeld

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für

Start Playing
Akustikgitarre für Einsteiger

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

RA Schmid-Loiper
Waldstraße 4, 82194 Gröbenzell

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für

Song des Nordens

in allen Schreibweisen für Druckwerke, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Hörfunk, Fernsehen, Film und Internet.

NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Rothenbaumchaussee 132, 20149 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für

INSIDE Leipzig / Halle
INSIDE Halle / Leipzig

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und graphischen Darstellungen für alle Medien, insbesondere Printmedien, z. B. Zeitschriften, Beilagen, Magazine, sowie auch für Rundfunk, Fernsehen, Film und sonstige elektronische und digitale Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art sowie für Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art.in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Gerhard Hehtke
Dimitroffstraße 24, 04107 Leipzig

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Junge Mütter - total überfordert!

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).

Sixx GmbH
Gutenbergstraße 3a, 85774 Unterföhring

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

380.000 Volt - der große Stromausfall

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).

Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für

Hinter fremden Gittern

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen. Die Inanspruchnahme bezieht sich auf alle Medien, insbesondere Druckereierzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).

Rechtsanwalt Dr. Paul B. Schäuble
Widenmayerstraße 23, 80538 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für

Berlin Superstars

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

D9 Medien GmbH
Giesebrechtstraße 6, 10629 Berlin

Unter Hinweis auf § 5 Ziff. 3 MarkenG nehme ich für meine Mandantin Titelschutz in Anspruch für die Titel

Die Schlampe
Deutschland ganz oben
Investigativ!?
Die sieben Todsünden
die 7 Todsünden
Sieben Todsünden
7 Todsünden
Erstklassig wohnen ... aus zweiter Hand
Höllische Nachbarschaft
Höllische Nachbarschaften
Tiere machen die lustigsten Sachen
Kinder machen die lustigsten Sachen
Sportler machen die lustigsten Sachen

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, (Mobil-) Telefondienste, CD-ROM, CD-i, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien.

Rechtsanwälte Dr. Uwe Lehmann-Brauns u.a.
Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

Unheimliches Herzklopfen
Wer lacht verliert
Schief gewickelt
Wie liebt Deutschland?
Bayern isst bunt
Dance Academy

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Rechtsanwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für

FASHION & FAME - Design Your Dream

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen. Die Inanspruchnahme bezieht sich auf alle Medien, insbesondere Druckereierzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).

Rechtsanwalt Dr. Paul B. Schäuble
Widenmayerstraße 23, 80538 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Lindani

in allen Schreibweisen, Wortverbindungen, Kombinationen und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen sowie elektronische Medien einschl. Multimedia-Anwendungen, Online- und Offline-Dienste einschl. Internet sowie für Bild-, Ton- und Datenträger aller Art und Softwareerzeugnisse, insbesondere CD-ROM, CD-I und DVD.

RA Dr. Ingo Jung, CBH-Rechtsanwälte
Bismarckstraße 11-13, 50672 Köln

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:

einfach besser wissen
Auf dem Open-Air Konzert

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Wortverbindungen, Abwandlungen und Schriftarten für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, digitale und elektronischen Medien, einschließlich Multimediaanwendungen und sonstige Online- Medien, sowie für Bild-, Ton- und Datenträger, Dienstleitungen, Telekommunikation und Telekommunikationsdienstleistungen und sonstige Merchandising-Produkte aller Art.

Wilde Beuger & Solmecke Rechtsanwälte
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln

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