Aktuelle Ausgabe
Diese Woche
Nr. 1147 • Woche 44/2013
Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Sacher
Das Sacher
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse.
Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians,
Hofstetter, Schurack & Partner,
Patent- und Rechtsanwaltskanzlei, PartG
Balanstraße 57, 81541 München
Unter Hinweis auf §§ 5,15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Geniale Ideen für Ihren Garten
in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel, Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Video/DVD und Hörbücher; sowie Online-Medien und Multimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten und Apps.
Rechtsanwalt Joachim Fauth
Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
NAIL ART
zuhause bleiben
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
MARVI Verlag
Nordfelder Reihe 20, 30159 Hannover
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Frauenblick
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
WKM Wiener Kontor Marketing & Verlag GmbH,
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Barth
Jarrestraße 80, 22303 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Zuhause. Die Immobilienzeitung der Sparkasse Herford
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Sparkasse Herford
Berliner Straße 1, 32052 Herford
Unter Hinweis auf § 5 Ziff. 3 MarkenG nehme ich für meine Mandantin wiederholten Titelschutz in Anspruch für den Titel
Herzensbrecher - Vater von vier Söhnen
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, (Mobil-) Telefondienste, CD-ROM, CD-i, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien.
Michael Braun, Rechtsanwalt
Uhlanstraße 171/172, 10719 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Starkes Land
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Realis Verlags-GmbH
Sämannstraße 14 a, 82166 Gräfelfing
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
BOOTE TV
SURF TV
YACHT TV
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Delius Klasing Verlag GmbH
Siekerwall 21, 33602 Bielefeld
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für meine Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Das Wort
Schwarze Perle
Weltreise
Die Dunkelheit
Am Leben
Tanz im Licht
Rot und Weiß
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, (Mobil-) Telefondienste, CD-ROM, CD-i, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien.
Fiedler Koch Niedermayer Zerbe Rechtanwälte,
Rechtsanwalt Christian Koch
Konrad-Adenauer-Straße 16, 35440 Linden
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Der Rücktritt
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).
ProSieben Sat.1 TV Deutschland GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Aus dem Häuschen
in allen Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abkürzungen, grafischen Gestaltungen, Schreibweisen und Darstellungsformen und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige elektronische Medien und Netzwerke einschließlich Offline- und Online-Dienste, Offline- und Online-Medien und Produkte, Mobilfunkdienste, Internet-Domains, Veranstaltungen und Tourneen, Merchandising- und Druckerzeugnisse sowie Literatur, insbesondere Bücher, Newsletter, Zeitschriften und andere Printmedien und Publikationen sowie Bild-, Ton-, Bildton- und Datenträger.
HPR Künstler & Medien GmbH
Schanzenstraße 30, 51063 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für
Pure Lebenslust
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, grafischen Gestaltungen, Wortverbindungen, Abkürzungen und Abwandlungen, für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, elektronische Publikationen (insbesondere bei öffentlicher Zugänglichmachung im Internet) und für elektronische sowie digitale Medien, insbesondere auch in Verwendung als Domain.
Zurbrüggen Wohn-Zentrum GmbH
Hans-Böckler-Straße 4, 59423 Unna
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für
Die Akte Weihnachtsmann
Mr. & Mrs. Santa - Chaos unterm Weihnachtsbaum
in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Off-Line- und On-Line-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art.
Straßer Feyock Ventroni Deubzer Rechtsanwälte
Oberanger 30, 80331 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Art of Freedom. Freedom of Art.
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Deutsche Welle (DW)
Kurt-Schumacher-Straße 3, 53113 Bonn
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
Allerbeste Kreuzwort Rätsel
Beste Kreuzwort Rätsel
Kreuzwort Schatzkammer
in allen Schreibweisen, Wortverbindungen, Titelkombinationen und Darstellungformen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger sowie elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).
Rechtsanwälte Altstötter & Spängler
Virchowstraße 25, 90409 Nürnberg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Endstation Glück
in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckerzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.
Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Dress Me Up
Dream Factory
in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.
Schürmann Wolschendorf Dreyer
Uerdinger Straße 62, 40474 Düsseldorf
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