Freitag, 26. April 2024

Aktuelle Ausgabe

Diese Woche

Nr. 1170 • Woche 17/2014

Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film

Unter Hinweis auf § 5 Ziff. 3 MarkenG nehme ich für meine Mandantin wiederholten Titelschutz in Anspruch für den Titel

Hell's Kitchen

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, (Mobil-) Telefondienste, CD-ROM, CD-i, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien.

Michael Braun, Rechtsanwalt
Uhlandstraße 171/172, 10719 Berlin

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für

Spurlos

in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Off-Line- und On-Line-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art.

Heussen Rechtsanwälte, ASP: Dr. Martin Feyock
Brienner Straße 9, 80333 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:

NW-Akademie
Neue-Westfälische-Akademie

in allen Schreibweisen, Kombinationen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten, Untertiteln, Darstellungsformen und mit allen Zusätzen, in sämtlichen Medien und für alle Medienerzeugnisse, einschließlich Hörfunk- und Printmedien, Zeitungen, Anzeigenblätter, Zeitschriften und sonstige Druckerzeugnisse und elektronische und digitale Medien, Internet, Offline- und Onlinedienste, Ton-/Bild-/Datenträger und Veranstaltungen aller Art.

DR. WEND & PARTNER GbR Rechtsanwälte - Steuerberater
Oberntorwall 23a, 33602 Bielefeld

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für

Vergabe-Praxis
Vergabepraxis

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Wort- und Zeichenverbindungen und grafischen Darstellungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Rundfunk, TV sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On-und Offline-Dienste).

Lauenstein Holding UG (haftungsbeschränkt)
Schopenstehl 15, 20095 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:

Band sucht bleibe

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten und -größen und Zusätzen, Kombinationen und Wortverbindungen in allen Medien, insbesondere für alle Printmedien und Druckerzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, einschließlich CD-ROM, CD-I und DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate, ferner für elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Online- Medien, Online- und Offline-Dienste sowie sonstige Mediendienstleistungen und Medienprodukte aller Art, für Domain-Bezeichnungen, Multimedia-Anwendungen, für Event-Merchandising sowie für Messen, Kongresse und sonstige Veranstaltungen aller Art.

Rechtsanwälte Weber & Sauberschwarz
Königsallee 1, 40212 Düsseldorf

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

ROCKPARADE

in allen Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abkürzungen, grafischen Gestaltungen, Schreibweisen und Darstellungsformen und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige elektronische Medien und Netzwerke einschließlich Offline-und Online-Dienste, Offline- und Online-Medien und Produkte, Mobilfunkdienste, Internet-Domains, Veranstaltungen und Tourneen, Merchandising- und Druckerzeugnisse sowie Literatur, insbesondere Bücher, Newsletter, Zeitschriften und andere Printmedien und Publikationen sowie Bild-, Ton-, Bildton- und Datenträger.

HPR Künstler & Medien GmbH
Schanzenstraße 30, 51063 Köln

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für

Krebs im Focus

in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere Print- und Online-Medien sowie Druckerzeugnisse.

Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden Universitäts KrebsCentrum Dresden
Fetscherstraße 74, 01307 Dresden

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

WäscheMeister

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Bauknecht Hausgeräte GmbH
Industriestraße 48, 70565 Stuttgart

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

Lasst uns die Welt retten
The Tunnel - Mord kennt keine Grenzen

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse.

Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians, Hofstetter, Schurack & Partner
Balanstraße 57, 81541 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:

AUTO BILD Die Auto-Instanz

in allen Schreibweisen, Schriftarten und -größen, Darstellungsformen, grafischen Gestaltungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Untertiteln sowie Kombinationen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Spiele, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Softwareerzeugnisse, Merchandising, öffentliche Veranstaltungen, Unterhaltungsveranstaltungen, elektronische und digitale Medien, Netzwerke, insbesondere CD-Rom, DVD, CD-I, Offline- und Onlinedienste sowie sonstige Online-Medien, Telekommunikation und Telekommunikationsdienstleistungen, Merchandising, Veranstaltungen sowie Dienstleistungen aller Art.

JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hohenstaufenring 62, 50674 Köln

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

KanalGipfel - Wertermittlung und Werterhalt von Entwässerungssystemen
KanalKongress - Entwässerungssysteme fit für die Zukunft
KanalForum - Nachhaltiges Bauen im Tiefbau
KanalNetz - Nachhaltige Investitionsstrategien im Tiefbau
TiefbauGipfel - Moderne Kanallösungen
TiefbauTreff
ZukunftsGipfel - Innovationen für den Tiefbau
Netzwerk Kanal
Netzwerk Tiefbau
NetKanal
TiefbauKanal
AbwasserKongress - Zukunftsfähige Sanierungsstrategien im Tiefbau

in allen Schreibweisen, Schriftarten, Darstellungsformen, Abkürzungen und Kombinationen zur Verwendung in allen Medien.

SCHALAST & PARTNER Rechtsanwälte mbB
Mendelssohnstraße 75-77, 60325 Frankfurt am Main

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

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